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   BVerwG, 02.10.1958 - I CB 71.57   

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https://dejure.org/1958,1231
BVerwG, 02.10.1958 - I CB 71.57 (https://dejure.org/1958,1231)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1958 - I CB 71.57 (https://dejure.org/1958,1231)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1958 - I CB 71.57 (https://dejure.org/1958,1231)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.03.1956 - I A 3.54

    Anforderungen an die Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage auf Erlass eines

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1958 - I CB 71.57
    Wie der Senat in BVerwGE 3, 199 entschieden hat, wird eine Behörde durch eine solche Zusage dann verpflichtet, wenn die Zusage nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und der erklärende Beamte nach seiner Stellung in der Behörde zur Erteilung der Zusage befugt war.
  • BVerwG, 28.02.1958 - I C 163.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1958 - I CB 71.57
    Diese Vorschriften enthalten, wie der Senat bereits früher ausgeführt hat (vgl.Beschluß vom 28. Februar 1958 - BVerwG I C 163.57 -), nichtrevisibles Recht im Sinne des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht.
  • BVerwG, 01.10.1956 - I CB 16.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1958 - I CB 71.57
    Diese Frage kann aber als geklärt angesehen werden (vgl. Entscheidung des Senatsvom 1. Oktober 1956 - BVerwG I CB 16.56 -).
  • BVerwG, 27.06.1966 - I C 130.64

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Voraussetzungen für die Gewährung einer

    Die Revisibilität allgemein übergeordneter Rechtsgedanken auf dem Gebiet der landesrechtlichen berufsständischen Versorgung hat der Senat bereits in seinemUrteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG I C 127.60 - (DÖV 1964, 704 = NJW 1964, 1433) bejaht (vgl. auchBeschluß vom 2. Oktober 1958 - BVerwG I CB 71.57 -).
  • BVerwG, 29.07.1965 - I C 87.63

    Zusicherung der Erteilung einer Bestallung bei Ablegung einer deutschen

    Allerdings erfährt die Verbindlichkeit einer Zusage nach der Rechtsprechung des Senats dann eine Einschränkung, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (BVerwGE 3, 199 [203]; Beschluß vom 2. Oktober 1958 - BVerwG I CB 71.57 - u.a.).
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